Dienstleistungen im Detail
Risikobeurteilung nach EU-Maschinenrichtlinie
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
So ist die Formulierung in der gesetzlichen Anforderung der EU-Maschinenrichtlinie .
Wir unterstützen Sie bei Risikobeurteilungen für Einzelmaschinen oder verkettete Anlagen durch und schlagen entsprechende Schutzmaßnahmen zur Minderung der Risiken vor.
Jede Risikobeurteilung erfolgt nach dem dargestellten Schema der ISO 12100 und wird nachvollziehbar dokumentiert. Alternativ begutachten wir auch auf Wunsch Ihre selbst erstellte Risikobeurteilung im Hinblick auf formale Stimmigkeit.
Zusätzlich unterstützen wir auch bei Risikobeurteilungen nach Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie sowie nach RAPEX-Leitlinien.